Werkzeug als Waffe

Letzte Aktualisierung am 23. Oktober 2022

Ist ein Werkzeug eine Waffe?

Beim Basteln, Werkeln und Bauen benutzen wir Werkzeuge die uns mit Schärfe, schneller Einsatzbereitschaft und Effektivität an das Ziel kommen lassen.
Wie verhält es sich Gesetzlich, wenn wir aus dem Baumarkt, mit einem Werkzeug auf dem Rücksitz, die Heimfahrt antreten.
Niemand denkt sich etwas dabei. Ein Werkzeug ist doch keine Waffe?


Hinweis zu diesem Beitrag
Werbung

Marken auf Bildern und Nennung im Text

In diesem Beitrag kommt es zu Werbung in Form von Marken auf Bildern und Nennung im Text.

Werkzeug oder Waffe?

Das Gesetz

So ist im Waffengesetz (WaffG) § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
folgendes zu lesen:

(1) Es ist verboten

  1. Anscheinswaffen,
  2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege,
dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Die Gesetze im Waffengesetz regeln den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Begriffe im Waffengesetz

Trotzdem die Gesetze für jedermann verständlich gefasst werden,
wirft das Lesen immer wieder Fragen auf. Um das weitgehendst Abklären zu können müssen die im Gesetzestext
verwendeten Worte genau definiert sein. Und das sind sie!

Was sind Hieb- und Stoßwaffen?

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände die dazu bestimmt sind mittels Hieben, Stößen, Stichen, Schlägen oder Würfen Verletzungen hervorzurufen.

Was heißt führen?

Im Absatz 1. Nr.2 ist das “Führen” verboten.
Im Sinne des Waffengesetzes heißt führen, als Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Waffen ausserhalb des umfriedeten Besitzes.

Ein verschlossenes Behältnis

Hierbei geht es darum die Zugriffsbereitschaft einzuschränken. Die Waffe unter dem Sitz ist Zugriffsbereit. Als nicht zugriffsbereit gilt die Waffe im verschlossenen Behältnis. Dem verschlossenen Handschuhfach oder einer verschlossenen Box.

In der Praxis

Gehen wir mal aus Handwerker-Sicht den Gesetzestext mit dem Beispiel eines Cuttermessers durch.
Das einfache Cuttermesser ist ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge.

Laut Absatz 1. ist also das Führen eines Cuttermessers, das fast jeder Handwerker am Gürtel trägt, verboten.
In Absatz 2. Nr.2 ist das Führen in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.
Auch gilt Absatz 1. nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Das berechtigte Interesse ist in Absatz 3. mit der Berufsausübung geklärt.

Es zählt auch die Frage, ob es generell als Waffe entwickelt und hergestellt wurde und ob es im Gesetzestext steht.
Im Text ist eindeutig die Rede von Springmesser, Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser.

Also darf der Handwerker zur Berufsausübung ein Cuttermesser am Gürtel tragen. Auch für andere Werkzeuge, sofern nicht im Verbotstext aufgelistet, zählt dies.

Wann ist Berufsausübung?

Gehört auch die, An- und Abreise zum Betrieb, An- und Abfahrt zur Baustelle, zur Berufsausübung?
So ist auch das Führen von gewissen Gegenständen auf öffentlichen Veranstaltungen, selbst für Sicherheitspersonal, nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Es wäre ja möglich, dass dieser Gegenstand in die falschen Hände gerät.
Hat der Handwerker im öffentlichen Verkehrsmittel, wie der Straßenbahn, die Kontrolle über sein Gürtelwerkzeug?
Dies muss im jeweiligen Fall ein Gericht entscheiden.

Das alles wurde nie so eng bzw. überhaupt nicht gesehen. Seit einiger Zeit werden viele Stimmen lauter. Viele Fragen öffentlich nach der Nutzung.
Aufgekommen ist eine Diskussion über das so genannte Multitool. Das Multifunktionswerkzeug reit sich, je nach Bauart, bei den verbotenen Gegenständen ein.
In den meisten Ausführungen hat es eine einhändig feststellbarer Klinge.

Leute von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sagen, dass sie zu einer besonderen Personengruppe zählen. Sie müssen auch im Privaten bei einem Notfall eingreifen.

Nimmt man es genau, macht sich auch die Großmutter, die ein Küchenmesser mit 13cm großer Klinge kauft und es in der Einkaufstüte nach Hause transportiert, strafbar.
Das Führen eines verbotenen Gegenstandes!

Wenn Sie in den eigenen vier Wänden mit Werkzeugen/Gegenständen hantieren, ist es erlaubt, sofern diese nicht generell verboten sind.
Die Arbeit im Garten ist wiederum zwiespältig. Das Gesetz spricht, bei den eigenen vier Wänden, von umfriedetem Besitztum.
Dies ist ein Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist. Das zählt auch für den Garten.
Fahren Sie aber, mit dem großen Küchenmesser am Gürtel, zwischendurch zum Baumarkt greift das Gesetz. Sie führen einen verbotenen Gegenstand.
Im schlimmsten Fall bekommen Sie noch mit jemandem eine Meinungsverschiedenheit. Der hinzugerufenen Polizei wird berichtet Sie haben mit einer Waffe gedroht.
Wenn Sie Waffenbesitzer sind kennen sie das ganze schon. Wenn ein Polizist dieses Gesetz genau einhält, gibt es eine Anzeige. Sie verlieren den Gegenstand und ihre Zuverlässigkeit.

Fazit

Gebrauchsgegenstände oder Werkzeuge, wie das Küchenmesser, fallen grundsätzlich nicht unter das WaffG und können von daher auch von Jugendlichen erworben und besessen werden.
Allerdings können sie von § 42 a WaffG erfasst sein. Wenn sie eine feststehende Klinge über 12 cm oder eine einhändig feststellbar Klinge haben, ist das Führen verboten.
Es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor.

Haben Sie solch eine Erfahrung gemacht? Schreiben Sie mir einen Kommentar.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Autor Jürgen Weimer

Jürgen Weimer

Als Autor dieser Seiten lege ich Ihnen hier meine Schwäche offen. Werkzeug und was dazu gehört. Ich freue mich über die Möglichkeit, mein Wissen hier mit Ihnen teilen zu können.